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Leistungen

Rürup-Rente

Dieser Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung wurde im Jahr 2005 geschaffen und eignet sich besonders für Selbstständige. Man kann sowohl einen monatlichen Sparplan abschließen als auch Einmalzahlungen vornehmen und die Höhe jedes Jahr neu festlegen in Abhängigkeit von dem geschäftlichen Erfolg als Unternehmer. Die Obergrenze pro Jahr beträgt 20.000,-- € pro Person bzw. 40.000,-- € für ein Ehepaar. Allerdings müssen die Beiträge, die bereits zur gesetzlichen Rentenversicherung (im Jahr) eingezahlt worden sind, hier abgezogen werden. Von den Beiträgen zur Rürup-Rente können im Jahr 2012 als Kosten 74 % geltend gemacht werden. Dieser Anteil wird jährlich erhöht und erreicht 100 % der Beiträge im Jahr 2025.

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Horst W. Jäde

Geschäftsführer

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