Neuer Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung seit 2002. Einsatz bei der Entgeltumwandlung möglich als auch bei der Finanzierung von Altersversorgungszusagen durch den Arbeitgeber. Für gleichmäßige monatliche oder jährliche Beitragszahlung gelten die gleichen Obergrenzen wie bei der Pensionskasse oder Direktversicherung.
Hinweis! Bei der Auslagerung von Rentenwerken gelten bei Pensionsfonds keine finanziellen Obergrenzen.