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Leistungen
Pensionskasse / Direktversicherung
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung werden die verschiedenen Durchführungswege beleuchtet.
Direktzusage gemäß § 6 a EStG mit Bildung von Pensionsrückstellungen. Dieser Durchführungsweg ist nur bei bilanzierenden Betrieben möglich.
Pensionskasse und Direktversicherung Instrumente der Entgeltumwandlung bei Mitarbeitern nach § 3 Nr. 63 EStG. Ersparnis von Lohnsteuern (mit Soli) bei den Angestellten u. Arbeitern sowie Reduzierung der Lohnnebenkosten (Sozialabgaben) beim Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Höchstbetrag sind hier 4 % der BBG und somit im Jahr 2015 maximal 242,-- € im Monat bzw. 2.904,-- € im Jahr.